Cyberangriff: Welche Abläufe müssen weiterlaufen?
Geschäftsführungen sollten wissen, wie lange kritische Abläufe ausfallen dürfen und ob ihr Wiederanlauf gelingt.
Unternehmen mit IT-abhängiger Produktion, Handel oder Zahlungsabwicklung müssen damit rechnen, dass ein Cyberangriff mehrere Betriebsbereiche zugleich stören kann. Wie weit die Folgen reichen können, zeigt der britische Jahresbericht des National Cyber Security Centre (NCSC) vom 3. November 2026: Er verweist auf den Angriff auf Jaguar Land Rover im Jahr 2025. Produktion und Handel waren länger gestört; auch Zulieferer und Zahlungsprozesse waren betroffen.
Das NCSC beschreibt zudem, dass künstliche Intelligenz und Automatisierung Angreifern bereits helfen, Schwachstellen zu finden und schneller auszunutzen. Es hält einen Einsatz KI-gestützter Schadsoftware bei einem Erpressungsangriff auf kritische Infrastruktur in Großbritannien bis 2028 für sehr wahrscheinlich. Das ist eine Risikoeinschätzung, kein Bericht über einen erfolgten Angriff und keine Schadensprognose für Unternehmen im deutschsprachigen Raum. Einen KI-Bezug des Angriffs auf Jaguar Land Rover belegt der Bericht damit nicht.
Unsere Einordnung: Die Geschäftsführung sollte Betriebsleitung und IT gemeinsam beauftragen, kritische Abläufe und vertretbare Ausfallzeiten vorzulegen. Ein praktisch geprüfter Notbetrieb und ein Wiederherstellungstest können zeigen, ob der geplante Wiederanlauf tatsächlich gelingt.